Arbeitslosengeld II bei der ARGE Rhein-Sieg
Was ist Arbeitslosengeld II?
Arbeitslosengeld II ist seit 2005 die grundlegende Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder auf sonstige Weise bestreiten können (früher: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe). Bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf diese Leistung. Unbedingte Voraussetzung ist eine entsprechende Hilfebedürftigkeit.
Arbeitslosengeld II kann auch - insoweit ist der Begriff irreführend - aufstockend bezogen werden, nämlich dann, wenn zwar Einkommen und/oder Vermögen besteht, dieses aber zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.
Die Auszahlung erfolgt monatlich im voraus und setzt sich zusammen aus einem Regelsatz (auch: Regelleistung) pro Person und der Übernahme angemessener Wohn- und Heizkosten. In bestimmten Fällen - beispielsweise bei Schwangerschaft - werden Mehrbedarfe oder einmalige Leistungen gewährt. Zusätzlich werden in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung übernommen. Familien und andere Lebensgemeinschaften, die in einem Haushalt wohnen, werden als Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaften geführt.
Als steuerfinanzierte Sozialleistung wird das Arbeitslosengeld II in der Regel unbefristet gewährt, jedoch muss jeweils nach spätestens sechs Monaten ein neuer Antrag (Folgeantrag) gestellt werden. Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die während des Bezuges eintreten, müssen dem ARGE-Center sofort mitgeteilt werden, da sie Einfluss auf die Höhe der Leistung haben können.
Relevant ist im Rahmen des „Fördern und Fordern“ auch, ob und inwieweit Sie sich während der Zeit des Bezuges aktiv um die Integration in den Arbeitsmarkt bemühen.
Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld II habe?
Das Arbeitslosengeld II ist eine individuelle Leistung, die sich – soweit gesetzlich möglich – an den persönlichen und wirtschaftlichen Umständen des Antragstellers orientiert. Eine pauschale Aussage über die Höhe Ihres Anspruches lässt sich daher nicht treffen.
Ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, prüft Ihr ARGE-Center auf Ihren Antrag hin. Wenn Sie bisher nicht Kundin/Kunde der ARGE Rhein-Sieg sind, ist dazu in der Regel eine persönliche Vorsprache (Erstbesuch). Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde der ARGE Rhein-Sieg sind, können Sie für Ihre weiteren Besuche Termine mit Ihrer/Ihrem persönliche/n Ansprechpartner/in vereinbaren – entweder persönlich oder über unser Kunden-Telefon.
Unsere Öffnungszeiten erfahren Sie hier. Anträge und Formulare können Sie hier als PDF herunterladen.
Um Sie als Kundin oder Kunden optimal zu betreuen, ist es notwendig, dass Sie uns einen umfassenden Einblick in Ihre persönliche und finanzielle Situation gewähren. Zur Mitwirkung am Verfahren sind Sie gesetzlich verpflichtet. Selbstverständlich werden Ihre Daten und Unterlagen von unseren Mitarbeiter/-innen absolut vertraulich behandelt.
Infos zur Angemessenheit von Wohn- und Heizkosten im Rhein-Sieg-Kreis:
Merkblatt zu angemessenen Wohn- und Heizkosten im Rhein-Sieg-Kreis (
pdf, 255 kB)
Arbeitshilfe "Kosten der Unterkunft und Heizung" (
pdf, 526 kB)
Links zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld:
Ausführliche Infos zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Bundesagentur für Arbeit)
Antragsformulare Arbeitslosengeld II (Bundesagentur für Arbeit)
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