Bewährte Zusammenarbeit fortsetzen - Informationen zur Neuorganisation der Jobcenter

Die Neuorganisation der Jobcenter muss bis Ende 2010 gesetzlich umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat entsprechende Arbeitsentwürfe erstellt und am 25. Januar an die Länder und Kommunalen Spitzenverbände versandt. Es wurden Arbeitsentwürfe zur Einführung der eigenverantwortlichen und kooperativen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und zur Verstetigung der kommunalen Option, sowie ein Muster für eine mögliche Kooperationsvereinbarung vorgelegt.

Bundesministerin Ursula von der Leyen:
"Für die Langzeitarbeitslosen vor Ort soll sich möglichst wenig ändern. Auch künftig soll es möglich sein, dass der Arbeitslose in dasselbe Jobcenter geht, in einem Raum seinen Arbeitsvermittler trifft und im nächsten Zimmer die Schuldnerberaterin. Er muss nur einen einzigen Antrag stellen. Es ist weiterhin möglich, dass die Fallmanagerin für die Alleinerziehende Tür an Tür sitzt mit dem Kommunalbeamten, der die Warmmiete berechnet und sich um den fehlenden Kitaplatz für das Kind kümmert. Beide stimmen sich intern untereinander ab, tauschen Daten und Fakten aus. Diese praktischen Seiten der bewährten Zusammenarbeit müssen wir bewahren."
Ziel ist, die Leistungen weiterhin kooperativ unter einem Dach an denselben Orten wie bisher zu erbringen. Die Zusammenarbeit der Träger vor Ort ist künftig kooperativ und freiwillig. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, Mischverwaltung auszuschließen. Der Bürger kann auch künftig grundsätzlich an einer Stelle und auch nur einen einzigen Antrag ausfüllen. Der bei einem Träger gestellte Antrag auf Arbeitslosengeld II umfasst beide Teile der Leistung. Da ändert sich gegenüber der bisherigen Rechtslage nichts. Es gibt in der Regel weder doppelte Wege, noch kommt es zu Verzögerungen.
Die Stellungnahmen und Anregungen der Beteiligten sollen in einen späteren Gesetzentwurf einfließen. Es ist vorgesehen, dass das Kabinett die Gesetzentwürfe Ende Februar beschließt. Das Verfahren soll im Sommer abgeschlossen sein. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Berlin, 26.01.2010

 

Weitere Informationen:

Pfeil Wesentliche Inhalte der BMAS-Arbeitsentwürfe ( pdf, 27 kB)
Pfeil Hintergrundinformationen Arbeitsentwurf zur SGB II-Organisationsreform, Stand 25.01.2010 ( pdf, 26 kB)
Pfeil Arbeitsentwurf des BMAS für einen Gesetzentwurf zur SGB II-Neuorganisation ( pdf, 127 kB)
Pfeil Arbeitsentwurf des BMAS für einen Gesetzentwurf zum Erhalt der Optionskommunen ( pdf, 32 kB)
Pfeil Arbeitsentwurf des BMAS für eine Kooperationsvereinbarung ( pdf, 176 kB)
Pfeil Eckpunktepapier zur Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II -Getrennte Aufgabenwahrnehmung - Entfristung der bestehenden Optionskommunen ( pdf, 583 kB)

Letzte Aktualisierung: 10.09.2010