Übernimmt die ARGE auch die Heizkostennachzahlung an den Vermieter oder den Versorger?

Wenn Sie eine Betriebskosten- und/ oder Heizkostennachzahlung von Ihrem Vermieter erhalten haben, können Sie von Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in prüfen lassen, ob ein Zuschuss gewährt werden kann. Dies gilt auch für Jahresverbrauchsabrechnungen der Stadtwerke und anderer Versorger, wenn Sie mit Gas, Strom oder Fernwärme heizen. Eine Nachforderung kann in der Regel dann übernommen werden, wenn durch die Vorauszahlungen der maximale Jahreswert noch nicht erreicht worden ist.
Auch ein Guthaben ist der ARGE anzuzeigen. Das Guthaben mindert entsprechend Ihren Anspruch auf Kostenübernahme.

Weitere wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem anliegenden Merkblatt.

Pfeil Merkblatt zur Übernahme von Heizkosten (Icon für eine PDF-Datei pdf, 31 kB)

Letzte Aktualisierung: 10.09.2010