Beschäftigungszuschuss

Arbeitgeber, die einen langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit mehreren Vermittlungseinschränkungen einstellen, können nach
§ 16a SGB II einen Beschäftigungszuschuss erhalten.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle erwerbswirtschaftlich tätigen Unternehmen.

Wie muss das Arbeitsverhältnis aussehen?

Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 20Std/Wo. handeln.

Förderhöhe?

  • Bis zu 75% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes
  • Zusätzlich bis zu 200 Euro monatlich als Qualifizierungszuschuss ( max. 12 Monate)

Förderdauer?

  • 1. Phase: bis zu 24 Monaten
  • 2. Phase: nach Einzelfallprüfung ggf. unbefristete Weiterbewilligung möglich

Ansprechpartner?

Der Arbeitgeberservice ( Kontakt siehe unter Arbeitgeberservice).

 

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Letzte Aktualisierung: 10.09.2010