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Allgemeine Hinweise zur Antragstellung
Die Antragsstellung und die Antragsabgabe sollten grundsätzlich persönlich erfolgen, um Unklarheiten in einem persönlichen Gespräch klären zu können.
Bei der Antragsabgabe ist es hierzu jedoch erforderlich, dass Sie einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.
Fahrtkosten zu einer persönlichen Antragsstellung bzw. Antragsabgabe können leider nicht erstattet werden.
Wird der Antrag nicht innerhalb von vier Wochen seit Antragsausgabe, ohne Angabe von Hinderungsgründen, eingereicht, wird die beantragte Leistung gemäß § 66 SGB I wegen fehlender Mitwirkung versagt.
Unvollständig ausgefüllte Anträge, sowie Anträge mit fehlenden Unterlagen werden komplett zur Ergänzung zurückgegeben. Damit verzögert sich natürlich die Bearbeitung des Antrages und im Falle eines Leistungsanspruches die Auszahlung.