Geldleistungen

Sie können Leistungen von der ARGE erhalten, wenn Sie arbeitslos und erwerbsfähig sind – Sie also mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können.

Wenn Sie einer Arbeit nachgehen, mit der Sie nicht genügend Geld verdienen, um sich und Ihre Familie selbst zu versorgen, können Sie aufstockend Arbeitslosengeld II erhalten. Für nicht erwerbsfähige Familienmitglieder zahlen wir Sozialgeld.



 

 
ARGE Köln - Eine Kooperation von Agentur für Arbeit und Stadt Köln